Satzungen für
die Mühleninnung Stouby Møllelaug Gegründet am 21. September 1987

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§1. Name des Vereins::

STOUBY MØLLELAUG
Standort: GULDBORGSUND GEMEINDE
CVR-NR:: 32418368
Nemkonto: 2650-6280228174
§2. Zweck der Mühleninnung:

Die Bewahrung und der Betrieb von Stouby Mühle,
die sich im Besitz von Guldborgsund Gemeinde
als ein historisches Denkmal befindet.
Das Festhalten und Nachleben der Denkmalschutzbestimmungen
bezüglich der Mühle und des Katasters.
Den Betrieb der unter Denkmalschutz stehenden Stouby Mühle als eine Attraktion für Touristen
und als Ziel für den lokalhistorischen Unterricht
§3. Mitglieder:

Als Mitglieder gelten Personen, Vereine, Firmen und Gesellschaften, die an der Bewahrung von Stouby Mühle interessiert sind,
die ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude ist.
Das jährliche Kontingent wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
Die Mitglieder haben keinen Anteil am Vermögen oder Überschuss der Mühleninnung, und sie haften auch nicht für die Schulden oder den Defizit der Mühleninnung.
§4. Mitgliederversammlung:
Die Mitgliederversammlung ist die oberste Instanz der Mühleninnung.
Alle Mitglieder haben Zutritt zur Mitgliederversammlung, und jedes Mitglied hat eine Stimme.
Das Stimmrecht kann nur durch persönliches Erscheinen ausgeübt werden. Die ordentliche Mitgliederversammlung wird jedes Jahr im April Quartal abgehalten, und das Datum der Mitgliederversammlung wird auf der Homepage, in KultuNaut und in E-Mails spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung mitgeteilt. Vorschläge, die nach Wunsch zu behandeln sind, müssen schriftlich spätestens 8 Tage vor der Mitgliederversammlung beim Vorsitzenden eingegangen sein.
Die ausserordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn eine Mehrheit im Vorstand sich dafür entscheidet,
oder wenn 1/3 der Mitglieder schriftlich einen Vorschlag diesbezüglich vorlegt.
Es wird wie oben erwähnt einberufen, aber mit mindestens einer Frist von 8 Tagen, und vor 30 Tagen nach dem Stellen des Antrags.
§5. Während der ausserordentlichen Mitgliederversammlung muss die Tagesordnung folgendes umfassen:

  1. Wahl des Versammlungsleiters
  2. Bericht des Vorsitzenden
  3. Der Kassenwart legt den überprüften Jahresabschluss vor
  4. Festsetzung des Kontingents
  5. Eingegangene Vorschläge
  6. Wahl von Vorstandsmitgliedern
  7. Wahl von Wirtschaftsprüfer
§6. Abstimmung

Angelegenheiten, die in der Mitgliederversammlung behandelt werden, werden mit einfacher Mehrheit entschieden
§7. Vorstand:

Der Vorstand besteht aus mindestens 5 gewählten Mitgliedern. Guldborgsund Kommune kann ein Mitglied für den Vorstand wählen. Dieses Mitglied hat kein Stimmrecht.
Wahl zum Vorstand gilt für eine 2-jährige Periode.
Die Mitgliederversammlung wählt einen Vorsitzenden in ungleichen Jahren.
Die Wiederwahl kann stattfinden.
Der Vorstand hält eine Besprechung, wenn der Vorsitzende oder 4 Vorstandsmitglieder es für notwendig halten. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 4 Mitglieder anwesend sind.
Es wird Protokoll über das während der Besprechung Beschlossene geführt.
Das Besprechungsprotokoll wird zur Genehmigung während der nächsten Vorstandsbesprechung vorgelegt.
§8. Verwaltung:

Der Vorstand sorgt für die Wartung und den Betrieb von Stouby Mühle und überwacht, dass die Denkmalschutzbestimmungen befolgt werden. Der Geschäftsausschuss: Der Vorsitzende, der Wirtschaftsprüfer und ein Mitglied von der Mühlenbude treffen Entscheidungen bezüglich des täglichen Betriebs.
Der Vorsitzende und der Wirtschaftsprüfer haben Zugriff zu Kontokarten,
der Web-Bank und dem digitalen Briefkasten.
§9. Jahresabschluss:

Das Geschäftsjahr der Mühleninnung läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
§10. Satzungsveränderungen:

Beim Beschluss von Änderungen in den Satzungen ist es erforderlich,
dass mindestens 2/3 der während der Mitgliederversammlung abgegebenen Stimmen dafür stimmen.
§11. Auflösung der Mühleninnung:

Es kann nur über die Auflösung von Stouby Mühleninnung nach denselben Regeln entschieden werden
wie den Regeln in Verbindung mit den Satzungsänderungen geltenden Bestimmungen,
jedoch aber so dass zu einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung einberufen werden kann,
wo das Auflösen der Mühleninnung durch eine Mehrheit von 2/3 durch persönliches Erscheinen erfolgen kann.
Stouby Mühleninnung folgt den Denkmalschutzbestimmungen und wird aufgelöst,
wenn die Mühle seit mehr als einem Jahr nicht in Betrieb gewesen ist.
Danach wird Stouby Mühle an Guldborgsund Gemeinde übergeben,
falls diese den Betrieb der Mühle übernehmen möchte. Das Vermögen von Stouby Mühleninnung wird gegebenenfalls einer gemeinnützigen
Stiftung gespendet.
Wenn nicht wird die unter Denkmalschutz stehende Stouby Mühle an das betreffende Ministerium übergeben,
und das Vermögen von Stouby Mühleninnung wird einer anerkannten, gemeinnützigen Stiftung gespendet.
Beschlossen am 21. September 1987 während der Gründungsversammlung von Stouby Mühleninnung.
Änderungen werden am 25. April 2023 während der Mitgliederversammlung beschlossen.

Die Firmeninformationen des Vereins: CVR-Nr.: 32418368
Nemkonto: 2650-6280228174
Mitgliederkonto: 2650-0727641769
Homepage: www.stoubymoelle.dk
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